Wenn mehrere Personen zur Ausführung derselben Aufgabe befugt sind, muss jeder Mitarbeiter seinen eigenen Lockout- und Tagout-Prozess durchführen und nicht die anderen.
Ermächtigen Sie niemals andere, Ihr Sperrgerät zu entfernen.
Betreiben Sie das Gerät nur, wenn es durch die Sicherheitsverriegelung gesperrt ist.
Bei einem Wechsel darf die ursprüngliche Sperrvorrichtung nicht willkürlich gelöscht werden, bis das Personal die Anforderungen der Sperr- und Tagout-Funktion erfüllt hat. Anschließend muss die ursprüngliche Sperr- oder Tagout-Funktion entfernt werden. Gleichzeitig muss das neue Personal vor der Inbetriebnahme bestätigen, dass die Sperrvorrichtung sicher und zuverlässig ist.
Verlassen Sie sich bei Ihrer Sicherheit niemals auf die LOTOs anderer. Denken Sie immer daran, Ihre Sicherheitssperre zu verwenden und sich selbst zu schützen.
Verwenden Sie die richtige Sperre, suchen Sie daher den Artikel entsprechend der tatsächlichen Situation im Katalog.
Stellen Sie sicher, dass die Sicherheitsverriegelung der Umgebung standhält, in der sie sich befindet, z. B. Staub, Feuchtigkeit usw.
Sicherheitsverriegelung und Sicherheitskennzeichnung sollten kombiniert verwendet werden und können sich nicht gegenseitig ersetzen.
Seit dem 2. Januar 1990, wenn die Maschinen und Anlagen ändern, überholen, umgestalten oder erneuern, sogar installieren
Bei neuen Maschinen und Geräten sollten die Energietrennvorrichtung und die Geräte so konstruiert sein, dass sie mit der Sicherheitsverriegelung und -kennzeichnung ausgestattet sind.
Betreiber sollten die Leistungskontrollregeln mindestens einmal jährlich testen und sicherstellen, dass die Standardverfahren und -anforderungen umgesetzt werden. Die regelmäßigen Inspektionen werden von autorisierten Mitarbeitern durchgeführt, nicht von Mitarbeitern, die für die Energiekontrollregeln zuständig sind.
Wenn die Möglichkeit besteht, dass die gespeicherte Energie ein gefährliches Niveau erreicht, muss die Energiequelle weiterhin überprüft, repariert oder gewartet werden, bis keine Gefahr mehr besteht.
Wenn externes Wartungspersonal im Rahmen der Genehmigung an den Wartungsarbeiten teilnimmt, müssen sich die Standortbetreiber und die externen Betreiber gegenseitig über die Sperr- oder Abmelderegeln informieren.